Ruhezeiten können für beruflich bedingte Ortsabwesenheiten, aufgrund von Krankheit, finanziellen Engpässen oder Schwangerschaft beantragt werden. Um Ihnen mit einer Ruhezeit entgegenkommen zu können, benötigen wir grundsätzlich einen entsprechenden Nachweis auf dem der Grund und die voraussichtliche Dauer hervorgeht. Bitte achten Sie, dass Ruhezeiten eine Kulanzregelung von Holmes Place darstellt und hierfür kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ebenfalls sind daher auch keine generellen Ruhezeitansprüche in unseren AGB geregelt.
-beruflich ( Nachweis vom Arbeit- oder Auftraggeber. Flug- oder Zugtickets allein können wir nicht akzeptieren)
-Krankheit (aktuelles ärztliches Attest)
-Schwangerschaft (Kopie der relevanten Seiten des Mutterpasses aus dem Ihr Name und der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht, alternativ ein ärztliches Attest)
-finanzielle Gründe (Bestätigung Jobcenter bei Arbeitslosigkeit)
Ruhezeiten können hier beantragt werden.