Verträge mit Abschlussdatum ab 01.03.2022 sind nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar, mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende. Sämtliche Verträge, die von diesem Datum abgeschlossen wurden, behalten ihre ursprünglichen Verlängerungsperioden wie vertraglich vereinbart und verlängern sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern diese nicht schriftlich gekündigt werden.