Alle Mitgliedschaften verlängern sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern diese nicht schriftlich gekündigt werden.
Bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages mit einer Grundlaufzeit von 12 oder 24 Monaten kann der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum nächsten Monatsende gekündigt werden.
Bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages mit einer Grundlaufzeit von 3 Monaten kann der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat jeweils zum nächsten Monatsende gekündigt werden.