Ja, Sie können Ihre Mitgliedschaft vorübergehend stilllegen. Dies ist für volle Monate möglich, rückwirkend bis zu 4 Wochen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Nachweis. Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Vertragslaufzeit bzw. Verlängerungsperiode um die gewährten Ruhemonate verlängert.
- Im Falle einer Ruhezeit verfallen Aktionsrabatte und werden nicht verschoben
- Im Falle einer Ruhezeit wird die Trainings- und Servicepauschale weiterhin erhoben
- Sollte eine Abbuchung bereits erfolgt sein, wird auf Ihrem Mitgliedskonto ein Guthaben gutgeschrieben und mit dem nächstfälligen Mitgliedsbeitrag verrechnet.
Ruhezeiten können hier beantragt werden.
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