Eine vorzeitige Beendigung Ihrer Mitgliedschaft wegen Umzug kann geprüft werden, wenn es sich um einen dauerhaften Wohnortwechsel handelt und Ihr neuer Lebensmittelpunkt derart weit von einem unserer Holmes Place Clubs entfernt liegt, dass eine Nutzung unzumutbar ist.
Um dies einschätzen zu können benötigen wir einen entsprechenden Nachweis. Dieser kann sein:
- der Arbeitgeber bestätigt unbefristetes Arbeitsverhältnis und den Einsatzort an dem es keinen Holmes Place Club gibt
oder
- das zuständige Meldeamt bestätigt zukünftigen Hauptwohnsitz an einem Ort an dem es keinen Holmes Place Club gibt
oder
- unterzeichneten Mietvertrag, welcher zukünftigen Hauptwohnsitz an einem Ort an dem es keinen Holmes Place Club gibt bestätigt
Untermietverträge zwischen Privatpersonen können wir leider nicht akzeptierten.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Monatsende ab dem Posteingang bei Holmes Place, an dem uns die Unterlagen vollständig erreicht haben. Die vorzeitige ist erst gültig, wenn für diese 3 restlichen Monate die Beiträge im Voraus beglichen werden.
Sollte es lediglich vorübergehend nicht möglich sein unsere vielfältigen Angebote in den Clubs zu nutzen, bieten wir Ihnen gern für diese Zeit eine Ruhezeit Ihres Vertrages an.
Sie können Ihre Kündigung hier einreichen.