Gern sind wir bereit eine vorzeitige Beendigung Ihrer Mitgliedschaft aus gesundheitlichen Gründen zu prüfen. Hierfür benötigen wir jedoch ein aktuelles, detailliertes Attest von einem Facharzt.
Wir können nachempfinden, dass es Ihnen sicherlich schwer fällt, detaillierte Auskünfte über Ihre Erkrankung zu erteilen, und wissen, dass diese Informationen der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
Um Ihnen jedoch mit unserer Entscheidung entgegenkommen zu können, sind diese Informationen für uns eine wichtige Entscheidungsgrundlage; ob es sich z.B. um eine dauerhafte Sportunfähigkeit handelt, die eine Nutzung all unserer Angebote in den Clubs unmöglich macht. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und uns das ausführliche Attest zuzusenden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Sollte es lediglich vorübergehend nicht möglich sein unsere vielfältigen Angebote in den Clubs zu nutzen, bieten wir Ihnen gern für diese Zeit eine Ruhezeit Ihres Vertrages an.
Die Kündigungsfrist beträgt bei Zustimmung der außerordentlichen Kündigung durch Holmes Place jeweils 1 Monat zum Monatsende ab Posteingang des Anschreibens inkl. Nachweis.
Sie können Ihre Kündigung hier einreichen.