Eine Preiserhöhung ist legitim, wenn die Befugnis zur Preisanhebungen durch Holmes Place von betrieblichen Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und dabei die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, sodass Sie als Kunde die auf Sie zukommenden Preissteigerungen einschätzen können. Daher beinhalten die AGB von Holmes Place folgende transparente Preisanpassungsklausel:
(1) Holmes Place ist berechtigt, den Preis seines Fitnessstudio-Angebots von Zeit zu Zeit in billigem Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit dem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis des Angebots beeinflussen, sind Mietkosten, Betriebskoten (Energie, Wasserversorgung und -entsorgung etc.), Personalkosten, Zulieferungskosten, Reinigungskosten, Sicherheitskosten sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben.
(2) Die Gewichtung der Kostenfaktoren wird folgendermaßen festgelegt:
• Mietkosten - 35%
• Betriebskoten (Energie, Wasserversorgung und -entsorgung etc.) - 25%
• Personalkosten - 15 %
• Übrige Kosten - 25%
(3) Holmes Place wird den Kunden rechtzeitig über die Erhöhung des Beitrages unter Angabe transparenter Gründe unterrichten.
(4) Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an Sie.
Diese Klausel orientiert sich an der Entscheidung des BGH zur Netflix-Preisanpassungsklausel und baut die Kriterien des BGH in einer dem Verbraucher in angemessener Weise Transparenz verschaffenen Weise ein. Hierbei wird Wert darauf gelegt, dass keine Kosten auf den Kunden „abgewälzt“ werden.
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